Angebot

Psychotherapie, Coaching und Supervision für Einzelpersonen, 
Paare, 
Familien und 
Gruppen:


Psychotherapie

Wir sind in ein familiäres System hineingeboren, wo wir bereits ganz früh gewisse Muster und Verhaltensweisen erlernt haben,  die uns Schutz und Sicherheit geben.

Einige dieser Verhaltensweisen haben ihre Gültigkeit verloren, andere jedoch sind uns in der Auseinandersetzung mit neuen Beziehungen, wie Partnerschaften, Familiensystemen, Freundschaften oder Berufssystemen, hilfreich.

Systemische Psychotherapie bedeutet, diese Muster bewusst zu machen, förderliche Anteile zu erkennen und zu nutzen um  neue Verhaltensweisen  entwickeln zu können.

Psychotherapie kann helfen bei:

  • Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Schule (Mobbing)
  • Konflikten in der Familie und bei Erziehungsschwierigkeiten
  • Partnerschafts- und Ehekonflikten
  • Konflikten in oder nach Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Lebenskrisen
  • bei traumatischen Erlebnissen jeder Art
  • „Burn out“
  • Sinnkrisen
  • Traurigkeit und Leerempfindung
  • Suchterkrankungen
  • und bei allen psychischen Leiden

Hinweis: Bezahlung durch die Krankenkasse:
Der Mindestzuschuss, der von allen österreichischen Krankenkassen bezahlt wird, beträgt derzeit € 21,80 für eine Einzelstunde (50 Minuten).
Dazu bedarf es vor der 2. Therapiesitzung einer ärztlichen Bestätigung, dass körperlich-organisch keine weitere Abklärung notwendig ist.


Coaching und Supervision

Coaching kann man in privaten Belangen oder aber auch für berufliche Situationen nutzen. Coaching bietet die Möglichkeit, Ziele zu entwickeln, Schritte in diese Richtung  anzugehen und verschiedene Wege zu beleuchten und eventuell auch auszuprobieren.
Es geht um  die Möglichkeit, die eigenen Ressourcen zu erkennen und/oder die eines ganzen Teams zu entdecken und zu fördern. Hinderliches Tun wird bewusst gemacht und kann zurück gelassen werden.

In Firmen und  in sozialen Organisationen wird eine hohe Kompetenz in fachlichen und menschlichen Belangen erwartet. Dies führt uns oft an unsere Grenzen.  In regelmässigen Supervisionsgruppen oder auch in  Einzelsupervisionsstunden kann man solche  Themen ansprechen. Es geht vor allem darum, sich in einem geschützten Rahmen auszutauschen, die verschiedensten Anforderungen  zu erkennen und/oder zu klären, um daraus resultierend Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
 

Systemstellen

in meiner Praxis biete ich für Anliegen aus dem persönlichen, familiären oder aus dem beruflichen Bereich Aufstellungsgruppen an.
 

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG.

Seit 1. 2. 2013 ist eine Elternberatung, wenn Kinder unter 18 Jahren betroffen sind, vor einer einvernehmlichen Scheidung gesetzlich vorgeschrieben. Als Abschluss: Sie bekommen, wenn Sie eine Elternberatung in Anspruch genommen haben, eine Bestätigung, die vor dem Scheidungsrichter gilt.